ITE-Statement

Kategorie: Regulatorik

Public Procurement Act: Vergabe wird zum Hebel

Mit dem Public Procurement Act macht die EU-Kommission aus einer Forderung einen Gesetzestext: Europäische Herkunft und Wertschöpfung sollen in der Vergabe künftig tatsächlich zählen, nicht nur der Preis.

Worum es geht

Kommentierte Quelle

Original-Titel: „Commission proposes simpler and more strategic Public Procurement rules“

Zusammenfassung: Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 ihren Vorschlag für eine neue Verordnung zur öffentlichen Auftragsvergabe angenommen. Die drei bisherigen Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014 sollen durch ein einziges, unmittelbar geltendes Regelwerk ersetzt werden, das die Zahl der Vergabeverfahren von fünf auf drei reduziert. Der Vorschlag führt einen horizontalen europäischen Präferenzrahmen ein, der es öffentlichen Auftraggebern unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Angebote aus Drittstaaten auszuschließen, sowie neue Bestimmungen zu Resilienz und Versorgungssicherheit bei kritischer Infrastruktur. Die Kommission beziffert das jährliche Einsparpotenzial durch weniger Verwaltungsaufwand auf rund 649 Millionen Euro. Der Vorschlag muss noch von Europäischem Parlament und Rat verhandelt und angenommen werden.

Quelle

Europäische Kommission

September 2026

Kommentierte Quelle

Original-Titel: „Commission proposes simpler and more strategic Public Procurement rules“

Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 ihren Vorschlag für eine neue Verordnung zur öffentlichen Auftragsvergabe angenommen. Die drei bisherigen Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014 sollen durch ein einziges, unmittelbar geltendes Regelwerk ersetzt werden, das die Zahl der Vergabeverfahren von fünf auf drei reduziert. Der Vorschlag führt einen horizontalen europäischen Präferenzrahmen ein, der es öffentlichen Auftraggebern unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Angebote aus Drittstaaten auszuschließen, sowie neue Bestimmungen zu Resilienz und Versorgungssicherheit bei kritischer Infrastruktur. Die Kommission beziffert das jährliche Einsparpotenzial durch weniger Verwaltungsaufwand auf rund 649 Millionen Euro. Der Vorschlag muss noch von Europäischem Parlament und Rat verhandelt und angenommen werden.

Quelle

Europäische Kommission

September 2026

ITE-Kommentar

Unsere Einordnung

Der Public Procurement Act eröffnet europäischen IT-Herstellern einen neuen Markt, der bisher vor allem theoretisch interessant war. Öffentliche Beschaffung macht rund 15 Prozent des EU-Bruttoinlandsprodukts aus, etwa 2,5 Billionen Euro im Jahr. Wie groß der IT-Anteil daran EU-weit ist, lässt sich nicht genau beziffern. Ein Beispiel aus Deutschland zeigt aber die Größenordnung: Beim Beschaffungsamt des BMI, der zentralen zivilen Vergabestelle des Bundes, gingen 2024 von 10,4 Milliarden Euro Auftragsvolumen allein 56 Prozent an IT-Dienstleistungen und IT-Technik. Öffentliche IT-Beschaffung ist also kein Randthema, sondern vielerorts der größte einzelne Posten.

Was sich konkret ändern soll? Die geplante Verordnung ersetzt die drei bisherigen Vergaberichtlinien durch ein einziges Regelwerk, das direkt gilt. Die Zahl der Verfahren sinkt von fünf auf drei. Neu ist vor allem der europäische Präferenzrahmen: Auftraggeber sollen Angebote aus Drittstaaten künftig unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen können, etwa wenn diese Staaten europäischen Anbietern selbst keinen fairen Marktzugang geben. Dazu kommen neue Regeln zu Resilienz und Versorgungssicherheit für Aufträge mit Bezug zu kritischer Infrastruktur.

Genau das hat Andreas Schürger, Gründungsmitglied des ITE, im Mai vor dem Bitkom-Fachausschuss zu produktneutralen Ausschreibungen gefordert: Beschaffung soll europäische Wertschöpfung gezielt steuern, nicht nur passiv zulassen. Auch im Statement zum EU-Tech-Souveränitätspaket hatte der ITE im Juni geschrieben, dass Souveränität nicht durch Strategiepapiere entsteht, sondern durch Nachfrage. Der Vorschlag der Kommission bestätigt diese Einschätzung.

Zwei Dinge sind aber noch offen. Der Public Procurement Act ist bisher nur ein Vorschlag… Bevor er gilt, müssen Europäisches Parlament und Rat zustimmen, und wie weit die Präferenzkriterien am Ende reichen, entscheidet sich erst in den folgenden Verhandlungen. Und selbst mit fertiger Regelung kommt es darauf an, wie Auftraggeber sie in der Praxis anwenden. Eine Regel, die zwar europäische Wertschöpfung berücksichtigen „darf“, aber am Ende doch nur der Preis entscheidet, bringt nichts.

Was das für europäische IT-Unternehmen bedeutet

Für IT-Hersteller, Fachhändler und Systemhäuser lohnt sich der Blick nach vorn aber schon jetzt, und zwar aus zwei Gründen.

  • Erstens zählt künftig, was Sie belegen können: Wer zeigen kann, wie viel Wertschöpfung tatsächlich in Europa liegt bzw. wie konform angebotene Produkte und Dienstleistungen sind, hat einen Vorteil. Genau darauf zielt das aktuell in Entwicklung befindliche ITE-Gütesiegel für europäische IT-Produkte ab.
  • Zweitens öffnet der neue Fokus auf Resilienz und Versorgungssicherheit ein Feld, in dem kurze Lieferketten und Fertigung vor Ort zählen, unabhängig vom reinen Einkaufspreis.

Gemeinsam die Zukunft europäischer IT gestalten

Sysfacts GmbH ist bereits dabei — sind Sie es auch?

Immer mehr Unternehmen und Fachleute aus der europäischen IT-Branche gestalten den ITE aktiv mit. Als Mitglied bringen Sie Ihre Perspektive ein, vernetzen sich mit Gleichgesinnten und stärken gemeinsam die digitale Souveränität Europas.